Über den Kauf von Onlinemedien

Kürzlich habe ich einen Film bei einem Streaminganbieter geliehen. Das läuft überall gleich: Nach der Bezahlung hat man 30 Tage, um den Film erstmalig anzufangen und mit Start des Films noch ein paar Stunden Zeit, ihn zu beenden, meist 48. Danach verschwindet er aus der Mediathek. Das funktioniert ähnlich wie bei den VHS-Kassetten, die man damals in einer Videothek auslieh – die Älteren werden sich erinnern.

Beim Kauf von Streaming-Videos ist das anders: Man bezahlt, hat den Film danach für immer in der eigenen Mediathek und kann ihn so oft anschauen, wie man will. Nun ja: „Für immer“ ist ein langer Zeitraum. Was, frage ich mich schon länger, ist denn, wenn der Anbieter den Film aus seiner eigenen Mediathek löscht, also die Lizenz selbst nicht weiter bezahlt? Stellt sich raus: Dann verschwindet der Film auch aus meiner eigenen Liste und ist weg. Mein „Kauf“ ist also nur ein „längerfristiges Nutzungsrecht“, das so lange gilt, bis der Anbieter es sich anders überlegt (so erst kürzlich bei Sony passiert). Wieso darf dann überhaupt der Begriff „Kauf“ genutzt werden, wenn es doch eher eine Dauerleihgabe mit unbestimmtem Ende ist?

In diesem Zusammenhang fand ich den ziemlich deutlichen und teilweise auch bösen Text „If buying isn’t owning, piracy isn’t stealing“, der die Problematik auf ein ganz anderes Level hebt: Wenn meine Filme weg sind, ist das ärgerlich. Aber diese Kauf-Leihgabe-Problematik trifft andere Menschen viel härter: So sind für manche User deren in Photoshop erstellten Bilder nicht mehr benutzbar, weil sie Farben verwendet haben, deren Lizenz bei Adobe jetzt ausgelaufen ist. Wer mit Fotos Geld verdient, für den kann das existenzbedrohend sein.

Nicht nur deswegen kaufe ich seit mehreren Monaten eBooks in einer digitalen Buchhandlung: Bei Genialokal erhalte ich die eBooks als Datei zum Download. Sie gehören dann mir, ich kann sie auf beliebigen Geräten lesen und in mein digitales Regal stellen. Gehen sie dort verloren, lösche ich sie also versehentlich vom Server, bin ich selbst schuld – ganz genau so wie damals bei der gekauften VHS-Kassette.

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